Öffentliche Bekanntmachung - Inkrafttreten des Bebauungsplans mit örtlichen Bauvorschriften "Quartier Hangweide" auf Gemarkung Rommelshausen

Der Gemeinderat der Gemeinde Kernen im Remstal hat am 30.11.2023 in öffentlicher Sitzung den Bebauungsplan „Quartier Hangweide“ auf Gemarkung Rommelshausen nach § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) i. V. m. § 4 Gemeindeordnung (GmO) und die örtlichen Bauvorschriften nach § 74 Landesbauordnung (LBO) i. V. m. § 4 GmO als jeweils selbstständige Satzung beschlossen.

Der Bebauungsplan wird entsprechend des Aufstellungsbeschlusses vom 20.05.2021 (bekannt gemacht am 27.05.2021) nach § 2 BauGB aufgestellt. Für die Belange des Umweltschutzes nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 und § 1a BauGB wurde eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlichen Umweltauswirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet wurden. Dieser Umweltbericht liegt mit der Eingriffs- / Ausgleichsbilanzierung vom 09.11.2023 vor.

Gemäß § 10 Abs. 3 BauGB treten der Bebauungsplan und die Satzung über örtliche Bauvorschriften „Quartier Hangweide“ auf Gemarkung Rommelshausen mit dieser Bekanntmachung in Kraft.

Maßgebend ist die Planzeichnung des Bebauungsplans mit den planungsrechtlichen Festsetzungen und den örtlichen Bauvorschriften, die Begründung sowie der Umweltbericht mit Eingriffs- / Ausgleichsbilanzierung jeweils mit Stand vom 09.11.2023.

Die Lage und der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften ergeben sich aus dem nachstehenden unmaßstäblichen Lageplan vom 09.11.2023 gefertigt von der LBBW Immobilien Kommunalentwicklung GmbH.

Einsehbarkeit der Planunterlagen

Der in Kraft gesetzte Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften „Quartier Hangweide“ auf Gemarkung Rommelshausen können einschließlich ihrer Begründung in der Fassung vom 09.11.2023 im Rathaus der Gemeinde Kernen - Rommelshausen, Stettener Straße 12, 71394 Kernen im Remstal von jedermann eingesehen werden und jedermann kann über den Inhalt auf Verlangen Auskunft erhalten.

Ebenfalls werden folgende Normen und Richtlinien, auf die in den textlichen Festsetzungen des Bebauungsplans verwiesen wird, zur Einsichtnahme für jedermann bereitgehalten:

  • DWA-A 102 Teil 2 (Regenwasserabflüsse)
  • DWA-A 138 (Anlagen zur Versickerung von Niederschlagswasser)
  • DIN 18920 und RAS-LG 1 (Baumschutz auf Baustellen)
  • DIN 4109-1: 2018-01 (Mindestschallschutz)

 

Weiterhin können die Planunterlagen auf der Homepage der Gemeinde Kernen im Remstal wie folgt eingesehen werden: www.kernen.de/bebauungsplanhangweide

 

Ergänzend können folgende vorliegende umweltbezogene Unterlagen und Gutachten eingesehen werden:

 

  • Artenschutzrechtliche Prüfung, IUS Institut für Umweltstudien Weibel & Ness GmbH, Heidelberg, Stand 16.11.2022
  • Fachbeitrag Artenschutz zum Bebauungsplan, IUS Institut für Umweltstudien Weibel & Ness
    GmbH, Heidelberg, Stand 22.12.2020
  • Zauneidechse Monitoring, IUS Institut für Umweltstudien Weibel & Ness GmbH, Heidelberg, Stand 21.12.2022
  • Umsiedlung Eidechsen Abschlussbericht, IUS Institut für Umweltstudien Weibel & Ness GmbH, Heidelberg, Stand 08.10.2021
  • Dokumentation zur Anbringung der Ersatzquartiere, IUS Theobald Plus GmbH, Stand 25.08.2022
  • Schalltechnische Untersuchung, Ingenieurbüro für Technischen Umweltschutz, Dr. –Ing. Frank Dröscher, Tübingen, Stand 30.06.2023
  • Hydraulischer Nachweis zum Bauvorhaben an der Hangweide am Beibach in Kernen, Hydrotec Ingenieurgesellschaft für Wasser und Umwelt mbH, Aachen, Stand 26.06.2023
  • Geotechnischer Bericht, Smoltczyk + Partner GmbH, Stuttgart, Stand - 21.05.2023
  • Schmutzfrachtberechnung Gemeinde Kernen – Einzugsgebiet der KA Beibach, Bestands- und Prognoseberechnung Klinger und Partner, Stuttgart, 19.06.2023
  • Erschließung Wohngebiet Hangweide, Klinger und Partner, Stuttgart, Stand 27.06.2023
  • Vorabzug Regenwasserkonzept, Henning Larsen, Stand 28.06.2023
  • Kurzbericht zur Verkehrsuntersuchung des Entwicklungsgebiets Hangweide in Kernen im Remstal, BERNARD Gruppe ZT GmbH, Stuttgart mit Datum vom 10.02.2023
  • Energiekonzept, EnBW Energie Baden-Württemberg AG, Stand 29.06.2023

 

Hinweis

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB über die Fälligkeit etwaiger Entschädigungsansprüche im Falle der in §§ 39 - 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile, deren Leistung schriftlich beim Entschädigungspflichtigen zu beantragen ist, und des § 44 Abs. 4 BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen, wenn der Antrag nicht innerhalb der Frist von drei Jahren gestellt ist, wird hingewiesen.

 

Eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1-3 und Abs. 2 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften sowie beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB sind gemäß § 215 Abs. 1 Nr. 1-3 BauGB unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb von einem Jahr seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Bei der Geltendmachung ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen.

 

Nach § 4 Abs. 4 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg gilt der Bebauungsplan - sofern er unter der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung oder auf Grund der Gemeindeordnung ergangenen Bestimmungen zustande gekommen ist - ein Jahr nach dieser Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.

 

Dies gilt nicht, wenn

  1. die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung des Bebauungsplans verletzt worden sind,
  2. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 43 Gemeindeordnung wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat, oder wenn innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist.

 

Kernen im Remstal, den 13.12.2023

 

gez.

Benedikt Paulowitsch

Bürgermeister

 

Weiterleitung zu den Planunterlagen und Gutachten:

https://www.kernen.de/bebauungsplanhangweide

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